
Die „Kommunale Wärmeplanung“. Haben Sie dieses Wort oder besser gesagt, diese beiden Wörter schon einmal gehört? Wenn ja, dann ist alles mehr oder weniger gut. Wenn nein, dann lesen Sie hier weiter. Jedenfalls ist die „Kommunale Wärmeplanung“ eine grüne Erfindung.
Sie reiht sich ein in die gesamten Maßnahmen der sogenannten „Wende-Politiken“, also Energiewende, Verkehrswende, Ernährungswende, Landwirtschaftswende, Heizungswende, Mobilitätswende und weiß der Kuckuck, was noch alles gewendet werden soll.
Mit unserer ehemaligen Bürgermeisterin Andrea Wende hat das alles jedoch nichts zu tun.
Jedenfalls hat der Bundestag im Dezember 2023 ein Gesetz zur „Kommunalen Wärmeplanung“ beschlossen, es nennt sich genau:
„Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ und kann hier heruntergeladen werden.
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/kommunale-waermeplanung.html
Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet alle Kommunen, für ihr Gebiet eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Land Thüringen hat dies mit dem Erlass des Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) vom 02.07.2024 geregelt, siehe hier.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-WPGAGTHrahmen
Demnach soll im bundesweiten Mittel bis 2030 ein Anteil von 30 Prozent und bis 2040 ein Anteil von 80 Prozent bei der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien erreicht werden.
Somit muss jede Kommune in einer sogenannten Wärmeplanung prüfen, wie sie das vor Ort auf die Reihe bekommt, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral sicherzustellen. Wir als Unterwellenborn müssen mit dieser Planung bis zum 30. Juni 2028 fertig sein.
Der Plan ganz allgemein gliedert sich in:
- Bestandsanalyse
- Potentialanalyse
- Zielszenario
- Umsetzungsstrategie
Am Ende der Planung muss für jedes Grundstück feststehen, wie die Wärmeversorgung aussehen soll und für welche Art von Wärme es geeignet ist:
- Wärmeversorgung über ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme),
- ein Gasnetz (mit grünem Wasserstoff oder grünem Methan) oder
- die dezentrale Versorgung und
- Angaben zu verschiedenn Zieljahren (2030, 2035, 2040 und 2045)
Jedenfalls hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.04.2025 mit der Beschlussvorlage 181/2025 mehrheitlich beschlossen, eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) zusammen mit der Gemeinde Kaulsdorf und der Stadt Leutenberg zu gründen.
Diese Abstimmung ist im Amtsblatt Nr. 5 vom 30.05.2025 auf der Seite 7 mit der Beschluss-Nr.: 26/9/GR/25 veröffentlicht.
Diese KAG wird für alle drei Orte die Wärmeplanung organisieren.
Die Gemeinde Unterwellenborn erhält für diese Planung 168.795, – €, aufgegliedert in 5 Etappen. Für das Jahr 2024 betrug diese 23.595 €, für die Folgejahre bis einschließlich 2028 sind es jeweils 36.300 €. Danach gibt es eine Endabrechnung, mehr benötigte Gelder können nachgefordert werden und nicht verbrauchte Mittel werden zurückgezahlt. Mit dieser 100-%-Finanzierung durch das Land Thüringen werden die Kommunen bei guter Laune gehalten, um diese Aufgabe der Wärmeplanung umzusetzen.
Auftragnehmer für diese Sache ist die TEAG Thüringer Energie AG (https://www.thueringerenergie.de/Default).
Sie bearbeitet das Projekt zusammen mit dem Institut für klimagerechte Stadt- und Regionalplanung (ikre, https://www.i-kre.de/) und der Klima- und Energieeffizienz Agentur GmbH (KEEA, https://www.keea.de/).
Nun, lassen wir uns mal überraschen.
Einen „Leitfaden Wärmeplanung“ kann man auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen downloaden.