
An dieser Stelle möchte ich ein paar Nachbetrachtungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn anstellen. Immerhin hat der Gemeinderat in seiner 17. Sitzung am 17. Juni 2026 einen Nachtragshaushalt beschlossen.
Ich schließe an meinen ersten Beitrag zum Haushalt 2026 an und verweise hier nochmal auf diesen (https://fwvu-blog.de/hhp26/).
Jede Gemeinde oder Stadt muss solch einen Haushaltsplan für jedes Jahr aufstellen. Darin werden alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und beide Positionen sollten ausgeglichen sein, also gleich groß.
Aus dem Plan ist ersichtlich, was die Gemeinde mit ihrem Geld so alles anstellt. Der Gemeinderat von Unterwellenborn hat am 11.02.2026 für Unterwellenborn den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Treffen nun im Laufe des Jahres einige nicht vorhersehbare Ereignisse, gravierende Veränderungen in den Einnahmen oder Ausgaben, neue Erkenntnisse und Herausforderungen ein, oder weiß der Kuckuck, was sonst noch alles passieren kann, dann muss der Haushaltsplan neu aufgestellt werden. Und das nennt sich dann Nachtragshaushalt.
Und dieser Nachtragshaushalt ist nun, wie oben geschrieben, beschlossen worden.
Der Haushalt insgesamt unterteilt sich in einen Verwaltungshaushalt (Verwaltung, laufende Angelegenheiten, Personalkosten, Steuern, soziale Sachen) und einen Vermögenshaushalt (Investitionen, Vermögenssachen, Baumaßnahmen, Straßen) auf. Jeder dieser beiden Teilhaushalte ist in 9 Einzelpläne, diese nochmals in etwa jeweils 2 bis 7 Unterpläne bzw. Hauptgruppen, diese in ebenfalls 2-8 Gruppen und diese sind wiederum in Untergruppen aufgeteilt oder geschachtelt. Alles in allem kommen für Unterwellenborn somit knapp 900 Positionen im Haushalt zusammen, auf die dann die vielen Rechnungen, Buchungen, Kassenzettel usw. zugeordnet werden müssen.
Wen solche Sachen näher interessieren, dem empfehle ich folgende Internetseite:
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Gesamtplan
Aber im Netz gibt es noch jede Menge weitere Möglichkeiten zu diesem Themengebiet, da kann man lesen, bis man schwarz wird.
In Unterwellenborn wurde nun der Haushalt auf etwa 160 Positionen mehr oder weniger neu angepasst, wobei die Veränderungen von wenigen Prozent bis zum großen Vielfachen reichen.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen betroffen:
- Kreisumlage
- Schulumlage
- kommunales Investitions-Programm
- Anpassungen im Energiebereich
- Anpassungen Kostenschätzungen Bauverwaltung
- Anpassungen Kostenschätzungen Ordnungsverwaltung
- Anpassungen Kostenschätzungen Bauhof
- Anpassung auf der Einnahmeseite Mai-Steuerschätzung
- schlüsselbasierte Zuwendung investiver Maßnahmen beim Brandschutz
Insgesamt hat sich der Gesamthaushalt (also Verwaltung und Vermögen zusammen) gegenüber der 1. Planung ein bisschen verkleinert, von 38,7 auf 38,3 Millionen €. Aus der Rücklage werden knapp 2 Millionen weniger entnommen.
Und das alles ohne Steuererhöhungen bzw. einer Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer. Und so soll es auch bleiben.
Leider kann ich hier an dieser Stelle nicht auf Details eingehen, dies würde sonst ein kleines Buch werden und somit den Rahmen dieses Beitrages absolut sprengen.
Aber zu wichtigen Einzelheiten werde ich nach und nach einen Beitrag einstellen.