Am Mittwoch, dem 17.06.2026, fand die 17. Sitzung der laufenden Legislaturperiode des Gemeinderates Unterwellenborn statt. Diesmal war das Gemeindezentrum in Kamsdorf der Tagungsort.

Von den 20 Gemeinderatsmitgliedern, einschließlich Bürgermeister, waren 17 anwesend.

Auf der Tagesordnung standen dieses Mal 8 Beschlüsse im öffentlichen Teil.

Doch bevor die Beschlussfassung begann, stellte Dipl.-Ing. Andreas Tepe, (Landschaftsarchitekt Städtebauarchitekt und Stadtplaner) vom gleichnamigen Planungsbüro aus Erfurt (https://www.planungsbuero-tepe.de/), den Bebauungsplan (B-Plan) „Aldi“ an der Eichschenke vor.

Dort soll in den nächsten Jahre im östlichen Teil (orange) ein „Aldi“-Lebensmittelmarkt entstehen und auf der westlichen Seite (grau) will die Firma Dettendorfer einen Autohof errichten. Wir als Freie Wähler stehen diesem Projekt sehr positiv gegenüber und sehen es als eine Chance für die weitere Entwicklung in unserer Gemeinde.

Nach dieser Vorstellung war dann die Beschlussfassung an der Reihe.

Die ersten beiden Vorlagen waren dem Haushaltsplan 2026 gewidmet, hier speziell die Nachtragshaushaltssatzung 2026 und der Finanzplan 2025 – 2029. Hierzu schreibe ich einen Extra-Beitrag (siehe hier).

Die Beschluss-Vorlage Nr. 3 der Sitzung beinhaltet den Bau einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes in Unterwellenborn. In der Problembeschreibung zur Beschlussvorlage heißt es:

  • Betrieb als „Energy-Sharing“-Anlage (https://de.wikipedia.org/wiki/Energy_Sharing)
  • installierte Leistung: 220 kWp
  • Stromerzeugung: 182.000 kWh/a
  • jährliche Einsparung mit dem „Energy-Sharing“ – Tarif: ca. 47.000 €.
  • Kosten der Anlage: 490 T€
  • Amortisation: 10,4 Jahre

Zusätzlich beinhaltet die Beschlussvorlage die Erneuerung der Außenbeschattung an dem Gebäude (Kosten: 210 T€). Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

In den Beschlussvorlagen 4 + 5 der Sitzung ging es um das gemeindliche Einvernehmen von Bauanträgen (Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Flurstück der Gaststätte in Oberwellenborn und den Neubau eines Doppelcarports in der Krummen Gasse in Unterwellenborn. Beide Beschlüsse wurde einstimmig gefasst.

Der anschließende Sitzungsbeschluss Nr. 6 hatte die Widmung einer Straße im Saalthal-Alter auf einer Länge von ungefähr 230 m zum Inhalt. In der Beschlussbegründung heißt es:

„Nach § 6 ThürStrG erfolgt die Widmung von vorhandenen Straßen, Teilflächen von Straßen, Wegen und Plätzen per Allgemeinverfügung und öffentlicher Bekanntmachung. Durch die Veröffentlichung erlangen diese die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.“ Die Beschlussvorlage passierte den Rat einstimmig mit „Ja“.

Im vorletzten Beschluss des Abends ging es um die Verkaufsausschreibung von 21 gemeindeeigene Immobilien in Könitz, Kamsdorf und Goßwitz. Hierzu ist noch folgendes festzustellen, dass der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 24.10.2025 grundsätzlich beschloss, bestimmte gemeindeeigenen Mietobjekte zu verkaufen.Die Veräußerung der vorgeschlagenen Objekte wurde einstimmig beschlossen.

Und im letzten Beschluss (Nr. 8 des öffentlichen Teils) ging es um einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „SO Erholung / Saalthal – Alter. Hier will der Antragsteller entgegen den B-Plan-Festlegungen einen Maschendrahtzaun mit 1,4 m Höhe (erlaubt sind 1 m) errichten. Unsere Fraktion stimmte eistimmig mit „Nein“, im Gemeinderat wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt (1mal Ja, 1mal Enthaltung, 15mal Nein).

Die einzelnen Beschlüsse werden im kommenden Amtsblatt Nr.  7 oder 8) der Gemeinde Unterwellenborn veröffentlicht (https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/amtsblatt.html)

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17. Sitzung des Gemeinderates