Wie funktioniert der Gemeinderat in Unterwellenborn?
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn besteht aus 20 Mitgliedern, welche alle 5 Jahre von den Einwohnern in Unterwellenborn gewählt werden. Die letzte Wahl war im Mai 2024.
Als 21. Mitglied im Gemeinderat gilt der Bürgermeister, welcher allerdings im Gegensatz zu den Gemeinderatsmitgliedern alle 6 Jahre gewählt wird. Die letzte Wahl fand zusammen mit dem Gemeinderat im Mai 2024 statt.
Wer wissen will, wie dieses gesamte kommunale Wahlpozedere funktioniert hinsichtlich Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten etc., oder wie man vielleicht selbst gewählt werden kann, der muss sich mit dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) befassen. Diese Gesetzestexte kann man entweder online lesen oder downloaden, und zwar hier:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWGTHrahmen
und hier:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWOTH2009rahmen

Im gegenwärtigen Gemeinderat sind 8 Vertreter der CDU, 7 Vertreter der Freien Wählervereinigung e. V. und 4 Vertreter von der AfD, sowie ein Vertreter von den Linken. Der Bürgermeister als 21. Gemeinderatsmitglied gilt theoretisch als parteilos, praktisch muss man ihn aber zur CDU zählen.
Der Gemeinderat trifft sich in aller Regel 6mal im Jahr. Meistens werden es aber 2 bis 3 Sitzungen mehr. In jeder Sitzung stehen etwa 15 bis 30 Tagesordnungspunkte auf dem Plan. Die Tagesordnung legt im Wesentlichen der Bürgermeister zusammen mit den Amtsleitern fest. Er lädt auch in schriftlicher Form ungefähr 1 Woche vor der Gemeinderatssitzung ein. Aber auch die Fraktionen oder einzelne Gemeinderatsmitglieder können Anträge stellen und somit die Tagesordnungspunkte bzw. die Beschlussvorlagen mitbestimmen.
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zusammen mit der Einladung die Tagesordnungspunkte, sowie alle anstehenden Beschlussvorlagen einschließlich mit weitergehenden Unterlagen, damit jeder die Gelegenheit bekommt, sich individuell in den jeweiligen Sachverhalt einzuarbeiten. Dies ist jedes Mal ein Pamphlet von etwa 100 A4-Seiten und mehr.
Um die Arbeit des Gemeinderates zu entlasten, bildet dieser 3 sogenannte Ausschüsse, in denen viele Sachen vorberaten werden, damit es dann im Gemeinderat etwas schneller geht.
Die Ausschüsse können aber auch nach bestimmten Kriterien selbstständig entscheiden, wobei der Kulturausschuss nur vorberatend ist.
In jedem Ausschuss sind 6 Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeister vertreten, also 7 stimmberechtigte Mitglieder. Wieviel Ratsmitglieder der Parteien oder Gruppen in dem jeweiligen Ausschuss sind, hängt von den Wahlergebnissen ab. Gegenwärtig sind in jedem Ausschuss 3 CDU-Mitglieder, 2 Leute von den Freien Wählern und 1mal AfD.

Hier bei uns in Unterwellenborn gibt es, wie bereits gesagt, 3 Ausschüsse, nämlich:
• Hauptausschuss
• Bauausschuss und
• Kulturausschuss.

Hauptausschuss:
Dieser befasst sich im Wesentlichen mit rechtlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Aber auch die finanziellen Belange, Steuerwesen, die Haushaltsdisziplin sowie politische Entscheidungen versucht er im Blick zu behalten.

Bauausschuss:
In diesem geht es, wie der Name schon sagt, um bauliche Sachverhalte. Hierunter fallen bauliche Investitionen, Liegenschaften der Gemeinde, Ortsplanungen, Vergabeleistungen etc.

Und schließlich der
Kulturausschuss:
Dieser befasst sich nicht nur mit kulturellen Angelegenheiten, sondern auch mit sportlichen und touristischen Aktivitäten. Im Weiteren nimmt auch die Arbeit mit den ortsansässigen Vereinen einen sehr breiten Raum ein.

Haupt- und Bauausschuss tagen im Jahresverlauf wie der Gemeinderat bis zu 6mal, bei Notwendigkeit auch 1 bis 2mal öfter. Beim Kulturausschuss sind es weniger Sitzungen, weil dessen Aufgaben nicht so umfangreich sind.
Die Termine der Ausschusssitzungen werden öffentlich bekannt gegeben. Die Sitzungen mit Ausnahme des Kulturausschusses sind ebenfalls öffentlich.
An den Sitzungen nehmen ebenfalls in aller Regel immer die Amtsleiter der Gemeindeverwaltung teil.
Weiterhin delegieren die Fraktionen des Gemeinderates insgesamt bis zu 5 Bürger in den Bau- und in den Kulturausschuss, die sie sich selbstständig aussuchen. Diese Bürger sind allerdings nicht stimmberechtigt und gelten in den Ausschüssen als sachkundige Bürger. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, die fachliche Kompetenz der Ausschüsse zu erhöhen.
Unsere Fraktion hat im Bau- und im Kulturausschuss jeweils 2 Leute als sachkundige Bürger delegiert. Und zwar für den Bauausschuss:
• Roland Petermann aus Birkigt und
• Marco Hirt aus Lausnitz.
Und für den Kulturausschuss:
• Thomas Strümpfel aus Bucha und
• Florian Krause aus Könitz.

Fast alle Gemeinderatssitzungen gliedern sich in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.
Der nichtöffentliche Teil behandelt Themen wie z. B. Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Rechtsstreitigkeiten.

Wer noch mehr Details wissen möchte, der sollte sich mit der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschäftigen, sowie mit der Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn und der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

Die Möglichkeit zum Download finden Sie hier:

Thüringer Kommunalordnung:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003rahmen

Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn:
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html

Geschäftsordnung des Gemeinderates Unterwellenborn:
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html

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