
Mit diesem Beitrag möchte ich ein paar Bemerkungen zum Haushaltsplan oder Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Jahr 2026 ausführen. Der Unterschied zwischen Haushaltssatzung und Haushaltsplan ist, dass die Satzung die rechtliche Seite widerspiegelt und der Haushaltsplan die Inhalte darstellt. Immerhin ist dies einer der wichtigsten Beschlüsse, wenn nicht sogar der wichtigste Beschluss, den der Gemeinderat jährlich fasst. Der Plan wurde am 11.02.2026 vom Gemeinderat beschlossen und in den folgenden Wochen von der Kommunalaufsicht geprüft und gewürdigt.
Insgesamt umfasst dieses Werk über 200 A4-Seiten, deshalb werde ich mich nur auf die wesentlichen Zahlen konzentrieren und diese auch noch entsprechend runden. Dadurch bleibt die ganze Angelegenheit übersichtlich.
Der Haushaltsplan gliedert sich wie immer in folgende Abschnitte:
- Vorbericht
- Verwaltungshaushalt: 25,3 Mio. €
- Vermögenshaushalt: 13,3 Mio. €
- Stellenplan
- Finanzplan
Der Verwaltungshaushalt befasst sich mit allen finanziellen Ein- und Ausgaben im Verwaltungsbereich der Gemeinde.
Die wichtigsten Einnahmen sind folgende:
- Grundsteuer A (bezahlt die Landwirtschaft): 27 T€
- Grundsteuer B (bezahlen alle Eigentümer bebauter Flächen) 800 T€
- Gewerbesteuer: 6 Mio. €
- Mehrwertsteueranteil: 790 T€
- Einkommensteueranteil: 3,5 Mio. €
- Hundesteuer: 35 T€
- Zuweisungen vom Land für Kindergarten: 1,65 Mio. €
- Mehrbelastungsausgleich: 372 T€ (dieses Geld kommt vom Land für Mehrbelastungen, zum Beispiel im sozialen Bereich)
- Zinseinnahmen: 100 T€
- Einnahmen insgesamt: 25,3 Mio. €
Auf der Ausgabenseite sieht es bei den wichtigsten Posten folgendermaßen aus:
- Kreisumlage: 8,4 Mio. € (dieses Geld kassiert das Landratsamt SLF-RU)
- Schulumlage: 1.4 Mio. €
- Gewerbesteuerumlage: 600 T€ (dieser Betrag fließt von unserer eingenommenen Gewerbesteuer wieder an Bund und Land ab)
- Kindergarten: 3,6 Mio. €
- Brandschutz: 0,3 Mio. €
- Bauhof: 0,5 Mio. €
- Personalausgaben: 3,9 Mio. €
- Finanzausgleichsumlage: 2,7 Mio. € (dieses Geld müssen sogenannte „reiche“ Kommunen an das Land abführen, zu denen Unterwellenborn noch zählt)
Alle Einnahmen und Ausgaben müssen immer ausgeglichen sein. Und weil die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes in diesem Fall aber nicht ausreichen, um die Ausgaben von 25,3 Mio. € zu decken, müssen knapp 9,4 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt entnommen werden. Dadurch ist dann der Verwaltungshaushalt ausgeglichen. Diese 9,4 Mio. € fehlen dann natürlich für Investitionen.
Beim Vermögenshaushalt sieht die Bilanz folgendermaßen aus:
Auf der Einnahmenseite:
- Zuweisungen vom Land: 482 T€
- Investitionspauschale: 235 T€
- Veräußerungen 520 T€
Auf der Ausgabenseite stehen insgesamt 40 Investitionsobjekte, u. a.:
- Straßenbau in Könitz
- Breitbandinfrastruktur
- Fahrzeuge für den Bauhof
- Flächennutzungsplan
- EDV-Hardware und -software
- etc.
Insgesamt kommt eine Summe von etwa 3,9 Mio.€ zusammen. Hinzu kommen die 9,4 Mio. €, welche in den Verwaltungshaushalt verschoben werden müssen.
Und weil die Ausgaben auch hier die Einnahmen überwiegen, muss der Rest in Höhe von 11,1 Mio. € aus der Rücklage entnommen werden. Diese schrumpft dann in diesem Jahr von 17,5 Mio. €, auf 6,4 Mio. € zusammen.
Das Jahr 2027 wird auch nochmal ein kritisches Jahr für den Haushalt. Aber ab 2028 greifen dann Schlüsselzuweisungen vom Land Thüringen als Ersatz für ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen, so dass dann im Gesamthaushalt die Einnahmen wieder über den Ausgaben liegen werden. So jedenfalls ist der Plan.
Anzumerken ist, dass wir als Freie Wähler konsequent für die Beibehaltung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer eingetreten sind. Es ist uns gelungen, auch viele andere Gemeinderäte davon zu überzeugen, dass Steuererhöhungen der falsche Weg sind. Die Hebesätze sind für dieses Jahr wie folgt:
- Grundsteuer A: 371 %
- Grundsteuer B: 340 %
- Gewerbesteuer: 355 %
Es gab große Bestrebungen, die Grundsteuer B um 49 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer um 40 Prozentpunkte anzuheben. Das hätte beispielsweise bedeutet, wer für sein Wohngrundstück beispielsweise rund 200 € Grundsteuern bezahlt, der hätte dann 230 € löhnen müssen.
Die Schulden der Gemeinde Unterwellenborn werden am Jahresende ca. 23 T€ betragen, das ist sehr wenig. Die Gemeinde ist also fast schuldenfrei, also ungefähr 2,50 € pro Einwohner.
Insgesamt muss man sagen, dass der Haushalt solide aufgestellt ist.
Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, der sollte die folgenden 3 Thüringer Gesetze studieren.
- Thüringer Kommunalordnung – ThürKO
https://www.landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003rahmen
- Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GemHVTH2019V5P22
- Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-FinAusglGTH2013V3IVZ
- Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsplan
Wenn man eine KI nach dem Haushaltsplan befragt, erhält man folgende Antwort:
„Der Haushaltsplan Thüringer Kommunen ist das zentrale Finanzinstrument, das alle Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr festlegt, verbunden mit der Haushaltssatzung. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzplan, unterliegt dem Thüringer Kommunalverfassungsgesetz und muss öffentlich ausgelegt werden.“