Seit Januar 2025 befindet sich die Gemeinde Unterwellenborn in einem sogenannten Haushaltssicherungskonzept, abgekürzt HSK. Doch was bedeutet das und warum ist es notwendig? In Deutschland ist alles durch Gesetze geregelt, so auch das Haushaltssicherungskonzept (HSK). Zuständig ist hier die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), genauer gesagt § 53a. In diesem Paragrafen werden vier Gründe genannt, wann eine Gemeinde ein solches Konzept erstellen muss: 

  1. Wenn auf das laufende Haushaltsjahr zwei Jahre mit einem finanziellen Defizit folgen. 
  2. Wenn in einem vorherigen Haushaltsjahr ein Fehlbetrag entstanden ist, den die Gemeinde nicht ausgleichen kann. 
  3. Wenn die Gemeinde ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. 
  4. Wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. 

In Unterwellenborn trifft der erste Fall zu. Ursache war der plötzliche Wegfall von 9,5 Millionen Euro an geplanten Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2024. Dies führte Ende August 2024 zu einer Haushaltssperre, und im Dezember 2024 beschloss der Gemeinderat einen Nachtragshaushaltsplan. Ein Nachtragshaushalt wird immer dann erstellt, wenn es zu erheblichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan kommt. 

Im beschlossenen Nachtragshaushalt für 2024 wird in den folgenden 3 Jahren > 6 Mio. €/a als Fehlbetrag ausgewiesen.

Wegen dieser Zahlen muss nun ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden. Der Aufwand ist beträchtlich, denn alle Ausgaben müssen überprüft werden, mit dem Ziel, sie zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet, in denen Mitglieder des Gemeinderats, der Verwaltung und die Ortsteilbürgermeister mitwirken. Die eine Gruppe beschäftigt sich mit den sogenannten freiwilligen Aufgaben, also Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehören. 

Pflichtaufgaben sind beispielsweise: 

  • Durchführung von Wahlen 
  • Brandschutz durch die Feuerwehr 
  • Kindergärten 
  • örtliche Infrastruktur 
  • Wasser- und Abwasserversorgung 

Zu den freiwilligen Aufgaben in Unterwellenborn zählen u. a.: 

  • Kulturfonds 
  • Fonds für die Ortsteilräte 
  • Heimatmuseum Könitz 
  • sonstige Kulturpflege 
  • Bibliotheken 
  • Begegnungsstätten 
  • kirchliche Angelegenheiten 
  • Vereinshäuser 
  • Geburtenhilfe 
  • Sportstätten 
  • Bäder 

Insgesamt werden für die freiwilligen Aufgaben etwa eine Million Euro pro Jahr ausgegeben. Die Arbeitsgruppe muss nun Wege und Lösungen finden, die im Gemeinderat beschlossen werden können, mit dem Ziel, diese Ausgaben mindestens um die Hälfte zu reduzieren. 

Die zweite Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Liegenschaften der Gemeinde Unterwellenborn. Ihre Aufgabe ist es, alle gemeindeeigenen Objekte zu analysieren und zu prüfen, inwieweit die Gemeinde diese Immobilien zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigt. Auch hier müssen beschlussfähige Entscheidungen für den Gemeinderat erarbeitet werden. 

Derzeit besitzt die Gemeinde über 70 Liegenschaften, davon sind etwa ein Drittel vermietete Objekte, hauptsächlich Wohnungen, der Rest Garagen. Ein weiteres Drittel umfasst Einrichtungen für das Sport- und Vereinsleben, also überwiegend Sportstätten und Vereinshäuser. Das letzte Drittel besteht hauptsächlich aus Funktionsgebäuden wie Verwaltung, Feuerwehrhäusern, Freibad, Kindergärten, Friedhöfen, Museen oder Bauhofgebäuden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gründliche Prüfung aller Ausgaben für jede Gemeinde spätestens alle zehn Jahre sinnvoll ist. Dies gilt nicht nur für Gemeinden, sondern auch für Städte, Landkreise, Länder, den Bund und alle öffentlichen Einrichtungen.

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Unterwellenborn im HSK