Am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, war es wieder so weit. Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Unterwellenborn hielt in Kamsdorf seine 7. Sitzung dieser Legislaturperiode ab. Von den 20 Gemeinderäten waren 17 anwesend, sodass insgesamt 18 Personen stimmberechtigt waren, einschließlich des Bürgermeisters. Es handelte sich erneut um eine dieser umfangreichen Sitzungen mit 26 Tagesordnungspunkten, 29 Beschlussvorlagen und einer Dauer von fast 4 Stunden. Die schriftlichen Unterlagen umfassten diesmal nahezu 300 A4-Seiten.

Wie bei jeder Gemeinderatssitzung gab es auch hier einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Der nichtöffentliche Teil behandelte hauptsächlich Grundstücksangelegenheiten, während im öffentlichen Teil 11 Beschlussvorlagen auf der Agenda standen.

Die erste Beschlussvorlage in dieser Sitzung betraf die Elternbeiträge für die Kindergärten der Gemeinde Unterwellenborn. Diese sollen in den kommenden 3 Jahren jeweils um 20 € pro Kind und Monat erhöht werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.

Mittel- und langfristig sind solche Entscheidungen natürlich nicht ideal, denn zur Lösung unserer zukünftigen Probleme benötigen wir eine wesentlich bessere Familienpolitik, wobei der Kindergarten ein entscheidendes Element darstellt. Allerdings möchte ich an dieser Stelle nicht über Familienpolitik sprechen, da dies bereits an anderer Stelle und von anderen Personen hunderte Male behandelt wurde.

Kurzfristig müssen wir jedoch die Liquidität der Gemeinde Unterwellenborn im Auge behalten, und es gibt derzeit bereits einige Probleme. Sollten diese Schwierigkeiten zunehmen, wird alles noch schlimmer. Daher ist dieser Beschluss momentan das kleinere Übel.

Der Elternbeitrag wird in den nächsten 3 Jahren um jeweils 20 € pro Kind und Monat im Jahr steigen. Betroffene sollten sich direkt bei der Gemeinde oder der AWO über ihren individuellen Beitrag informieren, da es noch Abstufungen und Gebührenstaffelungen gibt.

Die nächsten 3 Beschlüsse betrafen den Bau einer Photovoltaikanlage durch die TEAG in Kamsdorf, an der Unterwellenborner Straße, gegenüber der Einmündung der Karl-Liebknecht-Straße. Diese Anlage soll eine Leistung von 979,44 kWp haben und aus etwa 2226 Modulen einschließlich Transformatorstation bestehen. Sie wird jährlich rund 1.000.000 kWh produzieren und etwa halb so groß sein wie die in Birkigt.

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen angenommen. Die einzelne Nein-Stimme kam von mir, da ich der Ansicht bin, dass Solaranlagen auf Hausdächern installiert werden sollten und nicht in der freien Landschaft. Hätte man an dieser Stelle in Kamsdorf einige Bäume gepflanzt, wäre das besser für Mensch und Klima gewesen.

Darüber hinaus könnte man ganz Deutschland mit Wind- und Solaranlagen zupflastern, und trotzdem wäre das Energieproblem nicht gelöst. Es gibt unzählige Bücher, Beiträge und Kommentare dazu im Internet und außerhalb. Das kann jeder selbst nachrechnen; es ist keine höhere Mathematik.

Bei den Beschlussvorlagen 5, 6 und 7 im öffentlichen Teil ging es um die schrittweise Umsetzung folgender Projekte:

  • Projekt „Neugestaltung der Sport- und Freizeitanlage“ am Hygeritz in Könitz,
  • Bauwerksprüfung „Kulturhausbrücke“ in Unterwellenborn un
  • das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau einer bestehenden Mehrzwecküberdachung in der Nähe des Bahnhofs in Könitz. Der Antragsteller plant, die bestehende Mehrzwecküberdachung in ein abgeschlossenes Lagergebäude umzuwandeln.

Das Projekt Hygeritz wurde von der Beschlussfassung abgesetzt, da hierzu noch einige Abstimmungen mit dem Landratsamt SLF-RU erfolgen müssen, die bis zum Sitzungsbeginn nicht geklärt werden konnten. Die anderen beiden Beschlussvorlagen wurden einstimmig angenommen.

Bei Beschluss 8 der Sitzung ging es um eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Diese wurde bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen und Beratungen innerhalb der Fraktionen diskutiert. Im Wesentlichen geht es um die Aufgabenverteilung zwischen dem Gemeinderat und den Ausschüssen einerseits und dem Bürgermeister andererseits sowie um den allgemeinen Ablauf der Sitzungen.

Die Geschäftsordnung kann von der Internetseite der Gemeinde Unterwellenborn heruntergeladen und nachgelesen werden.

https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html

Die Beschlussvorlage 9 der Sitzung beinhaltet die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn. Dabei geht es um die Neuregelung der Befugnisse des Bürgermeisters und um die Entschädigungszahlungen für die Gemeinderäte.

Bisher erhielt jedes Mitglied des Gemeinderats 70 € pro Monat und 25 € pro Sitzung. In der Beschlussvorlage wurde eine Reduzierung auf ein Sitzungsgeld von 35 € pro Sitzung vorgeschlagen. Unsere Fraktion schlug vor, die Regelung im Prinzip mit leicht veränderten Werten (73,64 € und 18,40 €) beizubehalten, wie sie derzeit ist. Dies wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt, sodass der Beschluss mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen wurde.

Diese Hauptsatzung kann ebenfalls von der Website der Gemeinde über den oben genannten Link heruntergeladen werden.

Die letzten beiden Beschlüsse im öffentlichen Teil betrafen beantragte Fördermittel des Pferdesportvereins aus Bucha und des Sport- und Kulturvereins aus Oberwellenborn. Beide Anträge wurden mehrheitlich bei 2 bzw. 3 Enthaltungen abgelehnt, da die Inhalte der Anträge nicht der „Zuwendungsrichtlinie zur Förderung ortsansässiger Vereine und ehrenamtlich arbeitender Gruppen und Vereinigungen aus dem Kulturfonds der Gemeinde Unterwellenborn und den Fonds der Ortsteile“ entsprachen.

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7. Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2025