5. GR-Sitzung am 04.12.2024
Am Mittwoch, dem 04. Dezember 2024, fand die 5. Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Unterwellenborn statt. Es war mal wieder eine sogenannte Mammutsitzung. Wie immer gliederte sich auch diese Sitzung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Von den 21 Ratsmitgliedern waren 18 anwesend. Unsere Fraktion war mit 7 Ratsmitgliedern vollzählig.
Folgende 20 Punkte standen zur Abstimmung:
1) Feuerwehrbedarfsplanung:
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Angelegenheit der Gemeinde, die unter anderem eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung umfasst. Die letzte Bedarfsplanung in Kamsdorf fand 2010 statt und in Unterwellenborn 2012. Daher ist eine Überarbeitung erforderlich. Eine solche Feuerwehrbedarfsplanung ist auch notwendig, um Fördermittel im Bereich der Feuerwehr zu beantragen. Der Plan wurde vom RMSCZ-Ingenieurbüro aus Saalfeld erstellt und umfasst 106 A4-Seiten. Unsere Fraktion stimmte einstimmig mit Ja und auch der Gemeinderat stimmte 18 Mal mit Ja. Für ein besseres Verständnis verweise ich auf einen OTZ-Artikel zum selben Thema für das Gebiet der Landgemeinde Stadt Schwarzatal, den Sie unter folgendem Link finden können.
2) eine neue Satzung für das Freibad in Unterwellenborn
Die Freibad-Satzung ist hauptsächlich dafür da, um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad zu gewährleisten. Sie gilt für alle Besucher des Bades. Die genauen Regeln werden dann in der Haus- und Badeordnung festgelegt. Unsere Fraktion hat geschlossen zugestimmt und auch der Gemeinderat hat mit 18 Ja-Stimmen zugestimmt.
3) eine neue Freibad-Gebührensatzung
Die Gebührensatzung ist für viele von uns das spannendste Thema. Wegen der aktuellen Lage steigen die Eintrittspreise, beispielsweise:
- Erwachsene zahlen jetzt 4,- € statt 3,- €
- für Kinder erhöht sich der Preis von 2,- € auf 2,50 €
- eine Zehnerkarte kostet nun 36,- € statt 28,- €
- eine 20er-Karte steigt von 50,- € auf 70,- €
- Kinder bis 6 Jahre haben weiterhin freien Eintritt
Unsere Fraktion hat mehrheitlich (5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) gegen die Erhöhung gestimmt, da wir solche Maßnahmen als „Erbsenzählerei“ betrachten, die dem Gemeindehaushalt kaum etwas bringt.
Die anderen Gemeinderäte von AfD und CDU haben der Gebührensatzung zugestimmt.
4) Haus- und Badeordnung für das Freibad Unterwellenborn
Bei der neuen Haus- und Badeordnung bleibt im Grunde alles wie bereits erwähnt. Alle 3 aktuellen Bad-Satzungen stehen auf der Website der Gemeinde Unterwellenborn zum Download bereit.
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html
Unsere Fraktion und auch der gesamte Gemeinderat stimmten einheitlich mit Ja.
5) Sondernutzungssatzung und
6) Sondernutzungsgebührensatzung
Diese Satzungen regeln die Sondernutzung auf und an allen Gemeindestraßen. Unter Sondernutzung versteht man unter anderem:
- Aufgrabungen,
- das Aufstellen von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Containern etc.,
- Verlegung von Leitungen,
- das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Verkaufsbuden, Verkaufsständen usw.,
- Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlanden und ähnlichen Sachen
Die Einzelheiten müssen ebenfalls in der jeweiligen Satzung nachgelesen werden. Download wie oben:
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html
Unsere Fraktion und auch die anderen Fraktionen stimmten bei beiden Satzungen einheitlich mit Ja.
7) Hausnummervergabesatzung:
Diese Satzung regelt die Vorschriften zur Hausnummerierung von Gebäudegrundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Unterwellenborn.
Auch diese Satzung wurde von allen Fraktionen einstimmig beschlossen.
8) Vorgriff auf Haushalt 2025 für Führerscheinausbildung
Die Führerscheinausbildung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wichtiges Thema. Mit einem geplanten Vorgriff auf den Haushalt 2025 besteht die Möglichkeit, bereits im Dezember 2024 mit der Ausschreibung zu starten. Dadurch könnte die Ausbildung spätestens im Februar 2025 beginnen.
Auch dieser Beschluss wurde einstimmig angenommen.
9) Nachtragshaushaltssatzung 2024
Ein Nachtragshaushalt wird notwendig, wenn es im Vergleich zum bereits beschlossenen Haushaltsplan zu erheblichen nachträglichen Veränderungen kommt, wie zum Beispiel bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Oder, wenn die Haushaltseinnahmen nicht so hoch ausfallen, wie ursprünglich geplant. Genau das ist jetzt in der Gemeinde Unterwellenborn der Fall. Von den geplanten 15 Mio. € an Gewerbesteuereinnahmen werden am Jahresende 9,6 Millionen € fehlen.
Um diese Summe auszugleichen, mussten viele Investitionen gestrichen werden. Bei diesem Thema kann man trefflich darüber streiten, welche Investitionsmaßnahmen notwendig sind und welche gestrichen werden können. Streit und große Meinungsverschiedenheiten sind da vorprogrammiert. Wichtig wird vor allem sein, dass der Haushaltsplan für 2025 sorgfältig vorbereitet wird und dass dann auch im Verwaltungshaushalt in großem Umfang gespart wird.
Jedenfalls hat der Gemeinderat den Nachtragshaushalt beschlossen. Unsere Fraktion hat sich viermal enthalten und dreimal mit Ja gestimmt.
10) Finanz- und Investitionsplan 2023-2027
Der Finanz- und Investitionsplan ist ein Planungsinstrument zur Darstellung und Entwicklung der Gemeindefinanzen über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Auch dieser Plan wurde vom Gemeinderat beschlossen. Unsere Fraktion hat sich 6mal enthalten und 1mal mit Ja gestimmt.
11) Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem die Gemeinde den Steuermessbetrag für Grund- und Gewerbesteuer, welchen das Finanzamt festlegt, multipliziert. Der Gemeinderat hat auf seiner Sitzung eine Hebesatzsatzung beschlossen, welche 271 % für die Grundsteuer A, 340 % für die Grundsteuer B und 355 % für die Gewerbesteuer als Hebesätze festlegt. Dies entspricht den Sätzen, welche seit 2021 gelten.
Die Beschlussvorlage für diese Satzung sah ursprünglich wesentlich höhere Hebesätze vor, und zwar 271 % für A, 360 % für B und 375 % für die Gewerbesteuer. Diese sind allerdings von den Gemeinderäten mehrheitlich abgelehnt worden. Wir als Freie Wähler lehnten die höheren Hebesätze einheitlich ab. Nach ausgiebiger Diskussion wurde schließlich die Hebesatz-Satzung mit den bisherigen Hebesätzen (271 % A, 340 % B, 355 % Gewerbe) vom Gemeinderat mit 17mal Ja und 1mal Enthaltung beschlossen.
12) Nutzungs- und Gebührenordnung Vereinshäuser
Ebenfalls angepasst wurde die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Vereins- und Bürgerhäuser.
Konkret bedeutet dies folgende Gebühren:
- AWO-Begegnungsstätte Unterwellenborn: 200,00 € (bisher 150,00 €)
- Gemeindehaus Oberwellenborn: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Mehrzweckgebäude Langenschade: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Bürgerhaus „Schacht Luise“ Goßwitz, kleiner Saal: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Bürgerhaus „Schacht Luise“ Goßwitz, großer Saal: 200,00 € (bisher 150,00 €)
- AWO-Begegnungsstätte Könitz: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Vereinshaus Lausnitz, kleiner Saal: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Vereinshaus Lausnitz, großer Saal: 200,00 € (bisher nicht vorhanden)
- Kulturraum Birkigt: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Gemeindezentrum Kamsdorf: 200,00 € (bisher 150,00 €)
- Mehrzweckraum Kamsdorf: 120,00 € (bisher 90,00 €)
- Neu: Für die Nutzung der Außenanlage wird ein Aufschlag in Höhe von 100,00 € erhoben.
Auch diese Gebührenordnung kann hier gedownloadet werden:
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html
Der Gemeinderat hat diese Beschlussvorlage mit 11mal Ja, 3mal Nein und 4mal Enthaltung beschlossen. Unsere Fraktion stimmte mehrheitlich mit Ja.
13) Hundesteuersatzung
Der Steuersatz für das Halten von Hunden wird mit diesem Beschluss ebenfalls erhöht, und zwar:
- für den Ersthund von 40.- € auf 60,- €/Jahr
- für den Zweithund von 60.- € auf 80,- €/Jahr
- für jeden weiteren Hund von 90.- € auf 100,- €/Jahr
- für den ersten gefährlichen Hund 400,- €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,- €
Wir stimmten für diese Satzungsänderung mehrheitlich mit Ja.
14) Zahlung der Geburtenhilfe
Die Gemeinde Unterwellenborn hat seit 2006 für jedes neugeborene Kind eine Geburtenhilfe von 250,00 Euro gezahlt. Wir als Freie Wähler wollten diese Zahlung weiterhin beibehalten. Der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 dieses Thema vorberaten und als Kompromiss 150,- € vorgeschlagen. Die Beschlussvorlage sah demzufolge ebenfalls 150,- € für jedes neugeborene Kind vor.
An dieser Stelle wird es etwas kompliziert. Während der Diskussion zu einer Beschlussvorlage sind die Ratsmitglieder berechtigt, Änderungsanträge zu stellen. So kam es auch, dass insgesamt drei Anträge eingereicht wurden. Unsere Fraktion stellte zwei Anträge:
- Namentliche Abstimmung.
- Erhöhung des Betrags von 150,- € auf 250,- €.
- Die AfD-Fraktion stellte den Antrag, den Betrag auf 0,- € zu setzen, also die Geburtenhilfe ganz abzuschaffen.
Alle drei Anträge wurden abgelehnt. Demzufolge musste anschließend über die ursprüngliche Beschlussvorlage abgestimmt werden. Unsere Fraktion hat dann einheitlich mit Ja gestimmt, gemäß dem Motto „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, obwohl uns die 250,- Euro lieber gewesen wären. Der Gemeinderat insgesamt stimmte mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen.
Die Einsparsumme für die Gemeinde Unterwellenborn beträgt maximal 6.000,- € jährlich.
15) Ortsteilfonds:
Beim Ortsteilfond handelt es sich um Geld, über dessen Verwendung die Ortsteilbürgermeister bzw. die Ortsteilräte selbstständig verfügen. In der Regel werden davon die Ehrungen und Jubiläen (wenn z. B. der Ortsteilbürgermeister mit einem kleinen Präsent zu einem 90. Geburtstag als offizieller Gratulant geht) und die Vereinsförderungen im jeweiligen Ortsteil finanziert. Nach dem jetzigen Beschluss des Gemeinderates (13mal Ja, 3mal nein, 2mal Enthaltung) regelt sich die Höhe dieses Betrages nach § 45 Abs. 6 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),
siehe hier:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003V22P45
Für das Jahr 2024 waren das 5,31 € je Einwohner.
Unsere Fraktion stimmte einheitlich mit Ja.
16) Vergabe Lieferung eines kommunalen Nutzfahrzeuges
Bei der Vergabe zur Lieferung eines kommunalen Nutzfahrzeuges handelt es sich um einen Unimog für den Bauhof. Dieses Fahrzeug wird vor allem für die Grasmahd und für den Winterdienst gebraucht.
Diese Vorlage wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
17) Entwurfsplanung Dorfteich Bucha
Die Entwurfsplanung wurde beschlossen. Unsere Fraktion stimmte einheitlich mit Ja. Die Kostenberechnung beläuft sich derzeit auf 196.350,00 €.
Jetzt wird ein Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung für 2025 gestellt. Die Kosten müssen im Haushaltsplan 2025 eingestellt werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Zustimmung einstimmig empfohlen.
18) Entwurfsplanung Dorfteich Oberwellenborn
Hier gilt das Gleiche wie beim Dorfteich Bucha. Allerdings betragen die Kosten 214.200,00 €.
19) PV-FFA ehemaliges Umspannwerk, Kamsdorf
Hier geht um einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf dem Gelände des ehemaligen Umspannwerkes westlich der Unterwellenborner Straße in Kamsdorf.
Der Beschluss wurde vom Gemeinderat gefasst.
Unsere Fraktion stimmte mehrheitlich dafür, also nicht einstimmig.
20) Tischvorlage
Normalerweise bekommen alle Gemeinderatsmitglieder mit der Einladung zur Sitzung auch alle nötigen Unterlagen zu den Beschlussvorlagen, damit sie sich vorbereiten können. In besonderen Fällen oder wenn es zeitlich knapp wird, können die Unterlagen auch als „Tischvorlage“ bereitgestellt werden.
In der aktuellen Tischvorlage geht es um das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Maxhüttenstraße in Unterwellenborn. Es handelt sich um ein Gebäude des Bildungszentrums Saalfeld, das zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen genutzt werden soll.
Die Abstimmung darüber wurde per Antrag auf die nächste Gemeinderatssitzung am 18.12.2024 verschoben.
Klarstellung
AfD Fraktion Unterwellenborn:
Die Gemeinde Unterwellenborn hat eine Haushaltssperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlassen. Sämtliche Ausgaben müssen geprüft werden. Inbegriffen sind demnach auch solche „Erbsenzählereien“ unter o.g. Punkten 3 und 14, wie es Herr Hirt (Freie Wähler) bezeichnet.
Die AfD Fraktion unter dem Aspekt eines zukünftig drohenden Haushaltssicherungskonzeptes (§ 53 a, Thüringer Kommunalordnung – ThürKO ) für eine Gebührenerhöhung für das Freibad, die Hundesteuererhöhung, sowie für die Abschaffung der Geburtenhilfe gestimmt. Wir müssen alle Bürger (Mieter, Hauseigentümer, Gewerbetreibende) bestmöglich vertreten und keine Teile der Bevölkerung.
Deshalb haben wir im Ausgleich gegen die Erhöhungen der Hebesätze gestimmt! Die Erhöhung derer trifft jeden Einwohner.
Zum besseren Verständnis der Situation folgende Ausführungen aus dem § 53 a Haushaltssicherungskonzept:
Das HSK ist verbindlich und im Rahmen der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzuges zu beachten und umzusetzen. Es ist in der Regel gemeinsam mit der Haushaltssatzung oder der Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen. Aufgabe der Gemeinde ist es, eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Haushaltswirtschaft zu gewährleisten und bei Nichterreichung ein HSK nach § 53 a ThürKO oder § 4 ThürKDG aufzustellen und zu beschließen.
Im Genehmigungsverfahren zum HSK ist es Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der vollständigen Wiederherstellung der haushaltswirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde zu prüfen. Dabei soll sie der Gemeinde mit Rat zur Seite stehen (§ 116 ThürKO)
Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben
Für Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung wird erwartet, dass sie Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben wie folgt erheben:
– für die Grundsteuer A ein Hebesatz mindestens in Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen gemeindlichen Größenklasse 7
– für die Grundsteuer B ein Hebesatz mindestens in Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen gemeindlichen Größenklasse 7
– für die Gewerbesteuer ein Hebesatz mindestens in Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen gemeindlichen Größenklasse 7
– für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Gebühren und Entgelte im zulässigen Rahmen bspw.
– Kostendeckungsgrad für Kita-Einrichtungen mindestens in Höhe des Landesdurchschnitts
– Kostendeckungsgrad bei leitungsgebundenen Einrichtungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Abfallentsorgung 100 v. H.,
– Beiträge einschließlich Vorausleistungen mit dem rechtlich zulässigen Höchstsatz
– sowie Vergnügungssteuern, sofern in der Gemeinde Einrichtungen oder Veranstaltungen vorgehalten bzw.
angeboten werden, die Steuergegenstände der Vergnügungssteuer sein können.
Für Gemeinden, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf Landeszuweisungen nach § 27 ThürFAG angewiesen sein sollten, gelten ggf. gesonderte Einnahmebeschaffungsgrundsätze.
Das HSK droht, wenn nicht der Wille, die Absicht und die Durchführung einer Kostensenkung nachweisbar ist.
Zu o.g. Punkt 20./ Tischvorlage:
Der Antrag auf Verschiebung der Tischvorlage auf die nächste Gemeinderatssitzung kam von unserer AfD Fraktion, nicht von Herrn Hirt!
Wir haben bereits einen weiteren Antrag gestellt, weil wir die Flüchtlingsaufnahme von über 100 unbegleiteten Jugendlichen unbedingt verhindern wollen! Wir haben diesbezüglich allen Parteien den Inhalt zur Vorbereitung ausgehändigt.
Zwingend erforderlich ist auch die namentliche Abstimmung, sodass jeder Bürger erfährt, wer für oder gegen eine weitere Aufnahme von Flüchtlings- und Asylbewerbern ist.
Herr Hirt, wer bislang nicht verstanden hat, dass alle freiheitlich demokratischen Kräfte zusammenarbeiten müssen, um die desaströse Politik der Altparteien zu stoppen, der trägt zukünftig eine schwere Last!
Eine absichtliche Falschdarstellung unserer AfD Fraktion ist definitiv zu verurteilen.
Bollwien
AfD Fraktionsvorsitzende der Gemeinde Unterwellenborn