Am Mittwoch, dem 22.10.2025, fand die 13. Sitzung des Gemeinderates Unterwellenborn statt. Die Sitzung verlief relativ entspannt. Auf der Tagesordnung standen lediglich 11 Beschlussvorlagen. Zu Beginn wurden jedoch gleich 4 dieser Vorlagen von der Tagesordnung gestrichen, da die erforderlichen Unterlagen den Gemeinderäten nicht zugestellt werden konnten. Diese betrafen die Feststellung der Jahresrechnungen einschließlich der Entlastung der Bürgermeisterin für die Jahre 2022 und 2023. 

Die Sitzung begann mit einer Beschlussvorlage zur Geburtenbeihilfe, die derzeit 150,- € pro geborenem Kind beträgt. Dabei kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall, den ich in meiner Ratstätigkeit bisher nicht erlebt habe. Doch der Reihe nach. 

Die Geburtenbeihilfe von 150,- € wurde in der Gemeinderatssitzung am 04.12.2024 beschlossen (siehe hier und Amtsblatt 13/2024, Seite 10). Nun soll diese Zahlung entfallen und stattdessen durch ein kleines Präsent ersetzt werden. Dies soll aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde, die sich in einem sogenannten Haushaltssicherungskonzept befindet, geschehen. Im Rahmen dieses Konzepts hat die Verwaltung zusammen mit den Fraktionen des Gemeinderates eine „Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen“ gegründet, die über die Fortführung freiwilliger Leistungen beraten soll. Aus diesen Beratungen sollen eindeutige Beschlussvorlagen für den Gemeinderat entstehen, der letztlich die Entscheidung trifft. Die Arbeitsgruppe hat auf Vorschlag von Bürgermeister und Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, welche die 150,- € durch eine symbolische Sachleistung in noch festzulegender Höhe ersetzen soll. Die beteiligten Gemeinderäte in der Arbeitsgruppe sollen die Vorlage in ihren Fraktionen nach Möglichkeit durchsetzen bzw. die anderen davon überzeugen , damit der Gemeinderat die Angelegenheit unkompliziert beschließen kann. Leider verläuft dies nicht immer reibungslos, da von den Gemeinderäten zu allen Vorlagen Änderungsanträge gestellt werden können (siehe Geschäftsordnung des Gemeinderates, § 8). So entwickelte sich Folgendes: 

  • Änderungsantrag Nr. 1: Barauszahlung oder Gutschein, Abstimmung: 13 für Bar, 5 für Gutschein
  • Änderungsantrag Nr. 2: Beibehaltung der Höhe von 150,- €
  • Änderungsantrag Nr. 3: Begrenzung auf 50,- €
  • Änderungsantrag Nr. 4: Begrenzung auf 75,- €

Das Abstimmungsergebnis lautete: 7 Gemeinderäte stimmten für 150,- €, 6 für 50,- €, 3 für 75,- €, und 2 enthielten sich. 

Daraufhin wurde folgender Beschluss zur Abstimmung gestellt: 

„Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt, für jedes neugeborene Kind 150,- € in bar auszuzahlen. Gleichzeitig wird der Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2024, Beschluss-Nr.: 16/5/GR/24 aufgehoben.“ 

Die Abstimmung ergab 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. 

Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt. 

Daraus folgt, dass der Beschluss Nr. 16/5/GR/24 vom 04.12.2024 weiterhin gilt. Dieser lautet: 

„Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt, die Geburtenhilfe für jedes neugeborene Kind in Höhe von 150,00 € zu zahlen. …“  (Amtsblatt 13/2024, Seite 10

Unabhängig vom Abstimmungsergebnis wäre der Betrag von 150,- € inhaltlich unverändert geblieben. Das nenne ich „grandios – kurios“. 

Wir als Freie Wähler waren von Anfang an gegen die Abschaffung der Geburtenbeihilfe. 

Anschließend standen zwei Beschlüsse zur Photovoltaikanlage in Goßwitz auf der Tagesordnung. Die Anlage hat alle erforderlichen Genehmigungen erhalten. Nun soll die Montage der Module nicht mehr auf Fundamente, sondern auf Betonplatten erfolgen, die den Anforderungen genügen sollen. Der Gemeinderat lehnte beide Beschlüsse mehrheitlich ab. 

Die vierte Beschlussvorlage des Abends betraf das „Gemeindliche Einvernehmen zum Änderungsantrag der Nutzungsänderung des Reha- und Integrationszentrums auf dem Flurstück 357/251, Gemarkung Unterwellenborn“. Diese Vorlage stand bereits am 18.12.2024 auf der Tagesordnung und wurde damals mehrheitlich abgelehnt (siehe hier und Amtsblatt 01/2025, Seite 6, Beschluss-Nr. 6/6/GR/24). Auch in der aktuellen Sitzung wurde die Vorlage mehrheitlich abgelehnt. 

Worum geht es bei diesem Beschluss? 

In der Problembeschreibung heißt es: 

„Für die Nutzungsänderung des Reha- und Integrationszentrums in der Maxhüttenstraße 14 zur Unterbringung/Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren sowie minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge wurde ein Änderungsantrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung des Reha- und Integrationszentrums auf dem Flurstück 357/251, Gemarkung Unterwellenborn, zur bereits bestehenden Baugenehmigung für die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge gestellt. Mit diesem Antrag sollen das Erdgeschoss sowie das erste und zweite Obergeschoss umgenutzt werden.“ 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals durch die Untere Bauaufsicht des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt ersetzt. 

Die fünfte Beschlussvorlage der 13. Sitzung behandelte Planungsänderungen beim Straßenbau am hinteren Schlossberg in Könitz. Hier stimmten alle Gemeinderäte mit „Ja“. 

Die sechste Beschlussvorlage betraf die Klarstellungssatzungen für das gesamte Gemeindegebiet, in denen allgemein der Innen- und Außenbereich der einzelnen Ortsteile definiert wird. Solche Satzungen müssen nach meinem Verständnis regelmäßig an die örtliche Entwicklung angepasst werden. Dementsprechend stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. 

Die siebte Beschlussvorlage des Abends beinhaltete einen Antrag zur Bezuschussung des Maxhüttenchores Unterwellenborn e. V. mit 3.000,- €. Dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

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13. Sitzung des Gemeinderates